Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veranstaltungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. und den Besuchern seiner Veranstaltungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von
Eintrittskarten zustande kommt. - Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des
Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für
Veröffentlichungen Dritter übernimmt der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. keine Gewähr. - Eintrittspreise
Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie
an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden nicht gewährt. - Kartenabgabe
Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.
genannten Zeiten. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die
Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken. Erfolgt die Bezahlung vorbestellter Karten nicht innerhalb
einer Woche, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Abweichende oder ergänzende
Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Hartmannsdorfer Carnevals
Club e.V. veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von
Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. zulässig. - Kartenrückgabe
Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten
zurückzunehmen. Für nicht oder verspätet besuchte Vorstellungen sowie für verfallene Eintrittskarten
wird kein Ersatz geleistet. In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen
kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben
bzw. umgetauscht werden. Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein
Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung
stattgefunden hat, die Hälfte (50%) des Eintrittsgeldes innerhalb von einer Woche zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Kartenverlust
Bei Verlust der Eintrittskarte gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzkarte. - Einlass
Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung
geöffnet. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen
Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. - Garderobe
Mäntel, Jacken, Taschen oder Rucksäcke sollten im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben
werden. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der
Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. behält sich vor, eine Garderobengebühr zu
erheben. Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der
Berechtigung ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene
Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal
unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der
Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Die Betreuung der Garderobe kann an Dritte abgegeben
werden. Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen. - Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. gefunden
werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. - Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Betreiber der Spielstätte, der sich zu dessen Ausübung seiner
Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals bedient. Den Anweisungen des Personals der
Spielstätten ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Spielstätten des
Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist nicht statthaft. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist
für die ordnungsgemäße Durchführung der karnevalistischen Veranstaltung zuständig, und unterstützt
den Betreiber der Spielstätte bei der Durchsetzung des Hausrechtes. Besuchern kann der Zutritt zu den
Spielstätten verweigert werden, wenn der Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen
stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der Veranstaltung verwiesen werden,
wenn sie diese stören oder andere belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die
wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf
Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und
Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den
zugewiesenen Platz einzunehmen. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen
Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist in den Spielstätten des
Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. - Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind nur für private Zwecke zulässig und Veröffentlichungen
jeglicher Art sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen
werden. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von dem
Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die
Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und
Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw.
veröffentlich werden dürfen. - Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.
erleidet, haftet der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V., ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch andere Besucher
hervorgerufen werden haftet der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. nicht. Die Haftung bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise
vorhersehbare Schäden handelt. - Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.07.2019 in Kraft. Gerichtsstand ist Leipzig.
Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Leipzig, 01.07.2019
Günter Wiehl
Vorsitzender des Vorstandes des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.