Allgemeine Geschäftsbedingungen – Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
    Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. und den Besuchern seiner Veranstaltungen.
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von
    Eintrittskarten zustande kommt.
  2. Spielpläne und Anfangszeiten
    Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des
    Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für
    Veröffentlichungen Dritter übernimmt der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. keine Gewähr.
  3. Eintrittspreise
    Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie
    an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
  4. Kartenabgabe
    Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.
    genannten Zeiten. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die
    Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken. Erfolgt die Bezahlung vorbestellter Karten nicht innerhalb
    einer Woche, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Abweichende oder ergänzende
    Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Hartmannsdorfer Carnevals
    Club e.V. veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von
    Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. zulässig.
  5. Kartenrückgabe
    Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten
    zurückzunehmen. Für nicht oder verspätet besuchte Vorstellungen sowie für verfallene Eintrittskarten
    wird kein Ersatz geleistet. In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen
    kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben
    bzw. umgetauscht werden. Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein
    Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung
    stattgefunden hat, die Hälfte (50%) des Eintrittsgeldes innerhalb von einer Woche zurückerstattet.
    Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Kartenverlust
    Bei Verlust der Eintrittskarte gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzkarte.
  7. Einlass
    Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung
    geöffnet. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen
    Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden.
  8. Garderobe
    Mäntel, Jacken, Taschen oder Rucksäcke sollten im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben
    werden. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der
    Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich
    ausgeschlossen. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. behält sich vor, eine Garderobengebühr zu
    erheben. Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der
    Berechtigung ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene
    Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal
    unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der
    Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Die Betreuung der Garderobe kann an Dritte abgegeben
    werden. Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.
  9. Fundsachen
    Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. gefunden
    werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.
  10. Hausrecht
    Das Hausrecht obliegt dem Betreiber der Spielstätte, der sich zu dessen Ausübung seiner
    Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals bedient. Den Anweisungen des Personals der
    Spielstätten ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Spielstätten des
    Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist nicht statthaft. Der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ist
    für die ordnungsgemäße Durchführung der karnevalistischen Veranstaltung zuständig, und unterstützt
    den Betreiber der Spielstätte bei der Durchsetzung des Hausrechtes. Besuchern kann der Zutritt zu den
    Spielstätten verweigert werden, wenn der Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen
    stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der Veranstaltung verwiesen werden,
    wenn sie diese stören oder andere belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die
    wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf
    Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und
    Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den
    zugewiesenen Platz einzunehmen. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen
    Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist in den Spielstätten des
    Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
  11. Bild- und Tonaufnahmen
    Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind nur für private Zwecke zulässig und Veröffentlichungen
    jeglicher Art sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen
    werden. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von dem
    Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die
    Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und
    Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw.
    veröffentlich werden dürfen.
  12. Haftung
    Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.
    erleidet, haftet der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V., ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur
    im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch andere Besucher
    hervorgerufen werden haftet der Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V. nicht. Die Haftung bei
    Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise
    vorhersehbare Schäden handelt.
  13. Inkrafttreten
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.07.2019 in Kraft. Gerichtsstand ist Leipzig.
    Schlussklausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
    Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
    Leipzig, 01.07.2019
    Günter Wiehl
    Vorsitzender des Vorstandes des Hartmannsdorfer Carnevals Club e.V.